· Fachbeitrag · Vermietung
Verluste aus Ferienwohnung trotz Selbstnutzung absetzbar
| Wer eine Ferienwohnung sowohl vermietet als auch selbst nutzt, kann Vermietungsverluste steuerlich absetzen, wenn er das Finanzamt davon überzeugt, dass er die Absicht hat, mit der Ferienwohnung Überschüsse zu erzielen. Das FG Niedersachsen hat jetzt klargestellt, wie Ihre Argumentationskette in einem solchen Fall geknüpft sein sollte, wenn Sie auf die rechnerische Ermittlung einer Überschussprognose verzichten wollen. |
Sie haben Anspruch darauf, Vermietungsverluste trotz Selbstnutzung anerkannt zu bekommen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (FG Niedersachsen, Urteil vom 7.3.2012, Az. 9 K 180/09; Abruf-Nr. 121453):
- Sie nutzen die Ferienwohnung nur zwei bis drei Wochen im Jahr selbst.
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