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  • 21.04.2016 · Fachbeitrag · Vermietung

    Vermietungsabsicht: Zeitliche Vorgaben sind unzulässig

    | Erwerben Sie ein unbebautes Grundstück, das bebaut und vermietet werden soll, können Sie die Finanzierungskosten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn zwischen dem Kauf und der Vermietung mehr als zehn Jahre liegen. Die Vermietungsabsicht müssen Sie in der Zwischenzeit aber nachweisen, entschied der BFH (Urteil vom 1.12.2015, Az. IX R 9/15, Abruf-Nr. 184743 ). |