· Fachbeitrag · V+V-Einkünfte
Immobilien-Errichtung: BFH hält Kosten für wirtschaftliche Betreuung für sofort abzugsfähig
von Diplom-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg
| Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie sind den sofort abzugsfähigen Finanzierungskosten zuzurechnen, wenn die Betreuung durch die finanzierende Bank verlangt wurde. Diese Auffassung vertritt nach dem FG Berlin-Brandenburg nun auch der BFH. |
Die steuerliche Ausgangslage
Aufwendungen, die mit der Herstellung einer Immobilie in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen, gehören steuerlich zu den Herstellungskosten. Diese können Sie nur über die Abschreibung des Gebäudes steuermindernd geltend machen. Das gilt der „herrschenden Lehre“ nach auch für Honorare von Architekten, Fachplanern und Projektsteuerern, die bei einem solchen Projekt anfallen.
Der Projektsteuerungs-Fall vor dem BFH
In dem konkreten Fall hatten Investoren damit begonnen, mehrere Immobilien zu Vermietungszwecken zu errichten. Im Zusammenhang mit der weiteren Durchführung der Bauvorhaben stellten sie Darlehensanträge.
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