· Fachbeitrag · V+V-Einkünfte
So setzen Sie die Home-Office-Pauschale bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten ab
| Vermieter verwalten Immobilien oft von zu Hause. Ein häusliches Arbeitszimmer können sie meist nicht geltend machen, weil die Voraussetzungen (Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung) nicht erfüllt sind. Leer gehen Vermieter trotzdem nicht aus. Denn sie können die Home-Office-Pauschale als Werbungskosten absetzen. SSP stellt das Steuersparpotenzial der Pauschale für Vermieter vor. |
Die Home-Office-Pauschale ab 2023
Seit 2023 ist die Home-Office-Pauschale in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG geregelt. Diese Norm betrifft zwar nur die Gewinneinkunftsarten. Über den Verweis in § 9 Abs. 5 S. 1 EStG findet das Gesetz aber auch auf die Überschusseinkunftsarten Anwendung, sodass auch Vermieter profitieren. Die Pauschale beträgt sechs Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro pro Jahr. Der Höchstbetrag wird damit bei 210 zu berücksichtigenden Tagen im Jahr erreicht.
PRAXISTIPP | Die Pauschale deckt alle Aufwendungen ab, die infolge der beruflichen Tätigkeit in der Wohnung entstehen. Aufwendungen für Arbeitsmittel sowie Telefonkosten können Sie damit zusätzlich zur Pauschale geltend machen. |
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