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  • 13.01.2023 · Nachricht · Werbungskosten

    Abfindung für Aufgabe eines Wohnrechts: Sofort abzugsfähig

    | Auch ein Wohnrecht wird bisweilen aufgegeben bzw. abgelöst. Ist das der Fall, und der Eigentümer der Immobilie, also der Erbe, zahlt dem Wohnberechtigten eine Entschädigung für die Ablösung des dinglichen Wohnrechts, stellt die Abfindung sofort abziehbare Werbungskosten bei den V+V-Einkünften dar, wenn der Erbe die Wohnung anschließend vermietet. Das hat der BFH gegen das FG Niedersachsen entschieden. |