· Fachbeitrag · Werbungskosten
Fahrtkosten zu vermieteter Immobilie optimieren
| Planen Sie den Kauf einer Immobilie für Vermietungszwecke oder vermieten Sie bereits, können Sie die Fahrtkosten zur Immobilie als Werbungskosten in Anlage V erfassen. Neben den reinen Fahrtkosten können Sie dabei auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Lernen Sie die Besonderheiten beim Werbungskostenabzug für Fahrtkosten geltend und erfahren Sie, wo Sie diese in der Anlage V eintragen müssen. |
Fahrtkosten vor Kauf einer vermieteten Immobilie
Sind Sie auf der Suche nach einer Immobilie, die vermietet werden soll, gilt für die Fahrtkosten Folgendes:
- Für die Fahrten zu den Immobilien, die Sie letztlich nicht kaufen, können Sie in der Anlage V vergebliche Werbungskosten geltend machen.
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