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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Fahrtkosten zu vermieteter Immobilie optimieren

    | Planen Sie den Kauf einer Immobilie für Vermietungszwecke oder vermieten Sie bereits, können Sie die Fahrtkosten zur Immobilie als Werbungskosten in Anlage V erfassen. Neben den reinen Fahrtkosten können Sie dabei auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Lernen Sie die Besonderheiten beim Werbungskostenabzug für Fahrtkosten geltend und erfahren Sie, wo Sie diese in der Anlage V eintragen müssen. |

     

    Fahrtkosten vor Kauf einer vermieteten Immobilie

    Sind Sie auf der Suche nach einer Immobilie, die vermietet werden soll, gilt für die Fahrtkosten Folgendes:

     

    • Für die Fahrten zu den Immobilien, die Sie letztlich nicht kaufen, können Sie in der Anlage V vergebliche Werbungskosten geltend machen.