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Teilweise vermietetes und selbstgenutztes Haus: Wann sind Darlehens- und Eigenmittel schädlich vermischt?
| Vermischen Sie Eigen- und Fremdmittel in steuerschädlicher Weise, wenn Sie ein Darlehen zunächst zur Finanzierung des vermieteten Grundstücksteils vorsehen, es dann aber einem Girokonto gutschreiben, das auch Finanzierungsmittel für den selbst genutzten Teil umfasst und von dem Sie auch normale Aufwendungen tätigen? Gilt dies auch, wenn Sie von diesem Konto nach Eigen- und Fremdmitteln getrennte Banküberweisungen tätigen? Mit diesen Fragen muss sich der BFH befassen. |
Das FG Baden-Württemberg hat eine schädliche Vermischung bejaht und Zinsen für das betreffende Darlehen nur anteilig als Werbungskosten anerkannt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2018, Az. 10 K 782/17, Abruf-Nr. 216671). Der Musterprozess beim BFH trägt das Az. IX R 34/19.