· Fachbeitrag · Werbungskosten
V+V-Einkünfte: Diese Verbesserungen winken ab 2023 bei der Gebäudeabschreibung
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Gute Nachricht für Vermieter. Wer trotz der stark steigenden Zinsen baut und Wohnraum schafft, kann höhere Gebäudeabschreibungen geltend machen und auch Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. SSP stellt Ihnen die Neuerungen durch das JStG 2022 vor und zeigt die Auswirkung anhand eines Musterfalls. |
Lineare Gebäudeabschreibung erhöht sich um 50 Prozent
Vermieter von Immobilien können die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abschreiben und durch die so entstehenden Werbungskosten die zu versteuernden Mieteinnahmen reduzieren. Als Abschreibungssatz für Wohnimmobilien sah § 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG bislang folgende Prozentsätze vor:
a) | Fertigstellung nach dem 31.12.1924: | jährlich 2,0 % |
b) | Fertigstellung vor dem 01.01.1925: | jährlich 2,5 % |
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