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  • · Fachbeitrag · Abgeltungsteuer


    Entschädigungen bei Klagen gegen Banken: So wehren sich Anleger gegen die Abgeltungsteuer


    | Anleger, denen Banken wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Finanz- und Immobilienkrise Schadenersatz zahlen (müssen), bekommen derzeit nicht die volle Entschädigung gutgeschrieben. Es ist vielmehr so, dass ihnen nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag nur 73,625 Prozent verbleiben. Diese Praxis der Banken sollten sich Anleger nicht gefallen lassen. Warum, erläutert Zekiye Kaya, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht aus Augsburg. |

    Der steuerliche Hintergrund


    Ihr Vorgehen begründen die Banken mit dem Hinweis auf § 20 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 und 2 EStG sowie das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009. Danach unterfallen auch Entschädigungen an Anleger, die infolge von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, der Abgeltungsbesteuerung, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Transaktion besteht, bei der ein konkreter Verlust entstanden ist oder ein steuerpflichtiger Gewinn vermindert wurde. Dies gilt nach Auffassung des BMF auch für Kulanzfälle; wenn die Bank also zahlt, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein (BMF, Schreiben vom 22.12.2009, Az. IV C1 - S 2252/08/10004, Tz. 83ff; Abruf-Nr. 100309).