· Fachbeitrag · Abgeltungsteuer
Keine Abgeltungsteuer auf Entschädigungen f>ür Lehman-Anleger
| Seit 2008 kämpfen die von der Lehman-Pleite betroffenen Anleger um angemessene Entschädigungen. Jetzt ist es so weit. Die als Verwalterin eingesetzte Wirtschaftsberatungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers hat angekündigt, an Anleger des deutschen Zweigs der Lehman Brothers Bankhaus AG Entschädigungen in Höhe von rund sieben Mio. Euro auszuzahlen. Anleger sollten wissen, dass diese Entschädigung steuerfrei ist - und sich gegen andere Handhabungen zur Wehr setzen. |
Finanzverwaltung teilweise noch auf altem Stand
Einige Banken und so mancher Sachbearbeiter im Finanzamt sehen in diesen Auskehrungen Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sie unterwerfen die Entschädigungszahlungen aus der Lehman-Pleite der 25-prozentigen Abgeltungsteuer und berufen sich dabei auf Tz. 8a des BMF-Schreibens vom 9.10.2012 (Az. IV C 1 - S 2252/10/10013; Abruf-Nr. 123178).
Neues BMF-Schreiben stellt Lehman-Entschädigung steuerfrei
Solche Banken oder Sachbearbeiter im Finanzamt kennen wohl ein späteres BMF-Schreiben zu Schuldverschreibungen in der Lehman-Insolvenz nicht. Darin wurde Folgendes geregelt (BMF, Schreiben vom 27.11.2012, Az. IV C 1-S 2252/12/10002; Abruf-Nr. 131939):
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