· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Beim BFH: Sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steuerpflichtig?
| Sind Einnahmen aus dem Handel mit Kryptowährungen (z. B. Bitcoins) sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und damit steuerpflichtig? Oder sind sie steuerfrei, weil Kryptowährungen keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind bzw. weil bei Kryptowährungen ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt, das dem Gesetzgeber zurechenbar ist? Mit diesen Fragen muss sich der BFH befassen. |
Der Fall vor dem FG Baden-Württemberg
Im konkreten Fall hatte ein Sohn für seinen Vater treuhänderisch mit Bitcoins gehandelt. Er kaufte zunächst mit US-Dollar (USD) Bitcoins. Mit Teilen der Bestände handelte er direkt, andere nutzte er zum Erwerb weiterer Kryptowährungen. Er war hierzu bei sechs internetbasierten Handelsplattformen angemeldet. Die Gewinne, die aus dem An- und Verkauf innerhalb eines Jahres entstanden, berücksichtigte das Finanzamt als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (nach § 23 EStG). Der Vater wollte das nicht hinnehmen. Er ging vor Gericht.
FG schmettert Argumente des Steuerzahlers ab
Das FG hat die Klage abgeschmettert und die Handhabung durch das Finanzamt bestätigt. Es musste sich dabei mit zwei Verteidigungs- bzw. Argumentationssträngen auseinandersetzen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2021, Az. 5 K 1996/19, Abruf-Nr. 226149).
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