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  • 19.04.2018 · Nachricht · Einkommensteuer

    Besteuerung von Kryptowährungen: Vorsicht Zehn-Jahres-Frist

    | Beim Kauf und Verkauf von Bitcoins greifen normalerweise die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft. Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. (SSP 3/2018, Seite 19 → Abruf-Nr. 45129903 ). Eine Ausnahme gilt aber, wenn Sie Bitcoins über einschlägige Börsen an andere Händler verleihen. Dann bleiben Veräußerungsgewinne nur dann steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf zehn Jahre vergangen sind. |