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  • 31.01.2019 · Nachricht · Kapitalanlage

    Fehlerhafte Anlageberatung: Vergleich ist abgeltungsteuerfrei

    | Vergleichen Sie sich mit Ihrer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung bei der Zeichnung eines Schiffsfonds, darf die Bank von der Zahlung keine Abgeltungsteuer einbehalten. Das hat das OLG Hamm klargestellt. |