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  • 29.05.2013 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Selbstanzeige: Kein Verlust der Straffreiheit bei Einspruch

    | Oberstes Ziel von Steuersündern, die eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen, ist die strafbefreiende Wirkung. Diese ist nach Ansicht des Landgerichts (LG) Heidelberg auch nicht gefährdet, wenn man gegen die Steuerbescheide nach der Selbstanzeige Einspruch einlegt, um etwa niedrigere Steuernachzahlungen durchzusetzen. |