· Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Steueranrechnung fiktiver Steuern auf Zinsen aus Griechenland
| Fiktive Steuern auf Zinsen aus Griechenland dürfen nach Ansicht des FG Düsseldorf bei der deutschen Besteuerung nur angerechnet werden, wenn Griechenland nachweislich zur Förderung seiner wirtschaftlichen Entwicklung auf die Besteuerung der Zinsen verzichtet hat. |
Im konkreten Fall hatte Griechenland für Zinsen aus griechischen Staatsanleihen und Schuldscheindarlehen auf die Besteuerung verzichtet. Warum das der Fall war, konnte nicht geklärt werden. Das FG lehnte die Anrechnung fiktiver Steuern in Höhe von zehn Prozent ab (Urteil vom 15.6.2010, Az. 6 K 2935/07).
PRAXISHINWEIS | Müssen Sie für griechische Zinsen in Griechenland keine Steuern zahlen, sichern Sie sich die Anrechnung fiktiver Steuern, indem Sie sich vom griechischen Finanzamt bestätigen lassen, dass die Nichtbesteuerung Griechenlands nachweislich auf die Förderung seiner wirtschaftlichen Entwicklung gemäß Artikel 17 Abs. 2 Nr. 2a) bb) Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Griechenland zurückzuführen ist. |