· Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Verkauf von nicht mehr werthaltigen Aktien: So machen Sie die Verluste steuerlich nutzbar
| Wenn Sie Aktien einer in Insolvenz befindlichen AG mit Verlust verkaufen, verweigert das Finanzamt die Verlustverrechnung, wenn die Transaktionskosten über den Verkaufserlösen liegen. Das sollten Sie nicht hinnehmen. Denn diese Praxis steht auf tönernen Füßen. |
Die Auffassung der Finanzverwaltung
Bank und Finanzamt verweigern die Verlustnutzung bisher mit Verweis auf ein BMF-Schreiben (vom 9.10.2012, Az. IV C 1 - S 2252/10/10013, Abruf-Nr. 123178). Dort steht in Textziffer 59: „Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt.“
So wahren Sie Ihre Chancen auf Verlustnutzung
Der oben zitierte Satz gibt aber nur die Auffassung der Verwaltung wieder. Was ein Veräußerungsgewinn ist, ist in § 20 Abs. 4 EStG definiert. Dort finden Sie aber keine Aussage, die Textziffer 59 entspricht. Die Finanzamts-Praxis steht folglich auf tönernen Füßen. SSP empfiehlt, wie folgt vorzugehen:
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