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  • · Fachbeitrag · Kapitaleinkünfte

    Option zur Tarifbesteuerung für GmbH-Anteile: So lange gilt der § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG-Antrag

    | „Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Buchst. a und b EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ist unerheblich“. Das hat der BFH klargestellt. |

     

    So läuft das mit dem Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

    Kapitaleinkünfte werden regelmäßig mit einem gesonderten Tarif besteuert ‒ der Abgeltungsteuer. Anderes gilt für Ausschüttungen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG. Diese können antragsgebunden dem progressiven Steuersatz unterfallen. Im Gegenzug kann der Anteilseigner Werbungskosten geltend machen. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG fordert dafür mindestens

    • 25 Prozent Beteiligung des Steuerzahlers an der Kapitalgesellschaft oder