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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Abgeltungsteuer für rentenähnliche Genussscheine?

    | Haben Sie rentenähnliche Genussscheine vor 2009 erworben, sollte ein Verkauf nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist eigentlich steuerfrei sein. Das BMF hält sich aber nicht an diese Vertrauensschutzregelung. |

     

    Es ist der Ansicht, dass beim Verkauf rentenähnlicher Genussscheine (zum Beispiel Bertelsmann-Genussschein) Abgeltungsteuer selbst beim Kauf vor 2009 und Einhaltung der zwölfmonatigen Haltedauer fällig wird (BMF, Schreiben vom 22.12.2009, Az. IV C 1 - S 2252/08/10004, Tz. 319; Abruf-Nr. 100309).

     

    PRAXISHINWEIS | Gegenwehr lohnt sich. Das Finmin Schleswig-Holstein weist auf einen viel versprechenden Musterprozess beim BFH in dieser Angelegenheit hin (BFH, Az. I R 27/12) und gewährt bei Einsprüchen auf Antrag Ruhen des Verfahrens (Schreiben vom 31.7.2012, Az. VI 304 - S 2137 - 229).

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 5 | ID 36109270