· Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Besteuerung von Kapitalerträgen: Finanzverwaltung beantwortet Zweifelsfragen
| Die Besteuerung von Kapitalerträgen wirft trotz oder wegen der Abgeltungsteuer immer noch Fragen auf. Einige davon hat die Finanzverwaltung in verschiedenen Schreiben beantwortet. |
Anwendung der Abgeltungsteuer - Rechtsprechungs-Update
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich ausführlich mit verschiedenen Urteilen und Verfassungsbeschwerden zur Frage „Abgeltungsteuer oder persönlicher Steuersatz?“ auseinandergesetzt. SSP fasst die wichtigsten Aussagen zusammen (OFD NRW, Kurzinfo vom 19.04.2017, Abruf-Nr. 194505):
Kapitalüberlassung an nahestehende Personen
Die Abgeltungsteuer greift nicht, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und die Zinszahlungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei Einkünften sind, die in Deutschland besteuert werden (§ 32d Abs. 2 Nr.1a EStG).
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