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  • 23.10.2013 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Darlehen an „nahe stehende Person“: So wahren Geldgeber die Chance auf günstige Besteuerung

    | Gewährt ein Steuerzahler einer ihm nahe stehenden Person ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz (25 Prozent), sondern mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wenn die nahe stehende Person die Zinsen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht. Zur Frage, wer eigentlich als „nahe stehend“gilt, gibt es neue Entwicklungen, die Sie kennen sollten. |