· Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Das wiedergefundene Sparbuch: So können Sie einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückholen
| Es kommt nicht selten vor, dass Steuerzahler auf ein Sparbuch stoßen, dass seit Jahren in Vergessenheit geraten ist; sei es das eigene oder das geerbte Sparbuch. Das Nachtragen von Zinsen und Zinseszinsen ist meist Formsache. Probleme bereitet dagegen die steuerliche Seite. Denn die Bank behält auch Kapitalertragsteuer für Zinsen aus Steuerjahren ein, in denen bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Müssen Sie das hinnehmen? WISO meint „nein, nicht in allen Fällen“, und sagt warum. |
Beispiel erläutert die Problematik
Die steuerliche Problematik von gutgeschriebenen Zinsen und Zinseszinsen wird am besten anhand eines Beispiels plastisch:
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Sie finden 2015 ein Sparbuch, das Sie völlig vergessen hatten. Seit 2007 hatten Sie keine Zinsen mehr nachtragen lassen. Sie gehen zur Bank und bitten um Gutschrift der Zinsen. Die Bank bestätigt die Echtheit des Sparbuchs. Sie trägt die Zinsen im Jahr 2015 nach und behält von allen Zinsen Kapitalertragsteuer ein. Sie begründet das für das Jahr 2007 mit der Rechtsprechung zur Haftung für Einbehalt und Abführung der Kapitalertragsteuer bei umstrittener Rechtslage. |
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