· Fachbeitrag · Immobilien
Vermieter: Kann die Stromlieferung mittels PV-Anlage eine eigenständige Hauptleistung sein?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Normalerweise ist die Vermietung von Immobilien von der Umsatzsteuer befreit. Für den Vermieter ergibt sich deshalb kein Vorsteuerabzug. Das kann zu einem Problem werden, wenn auf der Immobilie eine kostspielige PV-Anlage installiert wurde. Dann stellt sich die Frage: Kann die Strombelieferung des Mieters als eigenständige (umsatzsteuerpflichtige) Hauptleistung angesehen werden, sodass für den Vermieter insoweit ein Vorsteuerabzug besteht? Der BFH hat jüngst die Antwort auf die Frage geliefert. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt, wann Sie profitieren können. |
Umsatzsteuerfreie Vermietung und deren Nebenleistungen
Vermieten Sie ein Wohnhaus, sind die Mieteinnahmen gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf die Kaltmiete und übliche Nebenleistungen, die damit in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Typischerweise sind daher neben den Mieten auch die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit (Warm-) Wasser, die Flur- und Treppenreinigung, die Überlassung von Waschmaschinen, die Treppenbeleuchtung sowie die Lieferung von Strom als Nebenleistungen von der Umsatzsteuer befreit (Abschn. 4.12.1 Abs. 5 UStAE).
Die bisherige Finanzamtsauffassung zu in PV-Anlage produziertem Strom
Installieren Sie auf einem steuerfrei vermieteten Objekt eine PV-Anlage und nehmen die Mieter den Strom ab, hat die Finanzverwaltung bislang die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Lieferung des Stroms um eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung handelt. Das hat steuerlich folgende Konsequenzen:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig