14.11.2024 · Fachbeitrag · PV-Anlagen
Rückwirkende IAB-Auflösung bei steuerfreien PV- Anlagen: BFH hegt Zweifel an Verwaltungspraxis
| Viele SSP-Leser haben im Jahr 2021 – oder früher – für die Anschaffung einer PV-Anlage einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet. Erfolgte die Anschaffung im Jahr 2022 – oder später – und unterlag die PV-Anlage der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, versagte das Finanz- amt regelmäßig rückwirkend den Abzug. Der BFH hat jetzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens angemeldet. |
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