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  • 13.07.2011 · IWW-Abrufnummer 112368

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 05.07.2011 – IV C 5 -S 2353/08/10007


    Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. August 2011


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