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  • 27.07.2021 · IWW-Abrufnummer 223718

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 21.07.2021 – IV C 5 – S 2353/20/10004 :002


    Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR);
    Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. April 2021 sowie 1. April 2022


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