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  • 29.03.2022 · IWW-Abrufnummer 228377

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 28.03.2022 – IV A 3 – S 0338/19/10006 :001


    Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz
    1 Satz 2 AO); Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen


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