04.07.2017 · IWW-Abrufnummer 194872
FinBeh. Hamburg: Fachinformation vom 18.01.2017 – S 2221 - 2016/013 - 52
Fachinformation betr. Anrechnung nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei erhaltener Arbeitgeberzuschüsse auf nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbare Kinderbetreuungskosten
Vom 18. Januar 2017
FBeh Hamburg S 2221 – 2016/013 – 52
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind die vom Arbeitgeber nach § 3Nr. 33 EStG steuerfrei gezahlten Zuschüsse zur Betreuung des Kindes auf den Bruttobetrag der Kinderbetreuungskosten anzurechnen.
Vom 18. Januar 2017
FBeh Hamburg S 2221 – 2016/013 – 52
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind die vom Arbeitgeber nach § 3Nr. 33 EStG steuerfrei gezahlten Zuschüsse zur Betreuung des Kindes auf den Bruttobetrag der Kinderbetreuungskosten anzurechnen.