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  • 02.08.2018 · IWW-Abrufnummer 202735

    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen: Pressemitteilung vom 18.07.2018 – 287


    „In Kürze erhalten bayerische Steuerzahler Post vom Finanzamt mit guten Nachrichten. Im Rahmen einer Sonderaktion werden in den nächsten Wochen rund 1,2 Millionen Steuerbescheide in Bayern von Amts wegen zugunsten der Steuerzahler geändert“, kündigt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an. Die Finanzverwaltung reagiert damit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (vom 19. Januar 2017, VI R 75/14 = SIS 17 04 29) zum Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit und Pflege als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer. Bei der Berechnung wird nunmehr nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den gesetzlichen Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Steuer-Prozentsatz belastet. Dies führt in der Regel zu einer früheren und etwas stärkeren Entlastung für die Steuerpflichtigen.

    Die Grundsätze der Gerichtsentscheidung werden bereits seit Juni 2017 in allen neuen Fällen bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Davor bekannt gegebene Steuerbescheide, die bereits im Vorgriff auf das Urteil insoweit vorläufig ergangen sind, werden nunmehr im Rahmen der Sonderaktion in den nächsten Wochen durch die Steuerverwaltung zugunsten der Betroffenen geändert. „Ein Antrag durch die Betroffenen ist hierfür nicht nötig“, hob Füracker hervor. Die konkrete Höhe der Steuerminderung für den Steuerzahler ist dabei vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Sie wird betragsmäßig in der Regel im zweistelligen bis maximal dreistelligen Euro-Bereich liegen.