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  • 20.04.2022 · IWW-Abrufnummer 228750

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 06.04.2022 – IV C 8 - S 2285/19/10003 :001


    Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung;
    Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010 (BStBl I Seite 582)


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