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  • 09.09.2022 · IWW-Abrufnummer 231192

    Finanzbehörde Hamburg: Allgemeinverfügung der Finanzbehörde der Feien und Hansestadt Hamburg vom 09.09.2022 – S 2257-2022/002-52


    Aufgrund des §§ 118 Abs. 2 S. 1 1. Alt. des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergeht folgende Allgemeinverfügung


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