Der Bundesrat hat heute dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Damit ist das mehr als 230 Seiten starke und vom Finanzausschuss im Oktober noch umfassend überarbeitete Gesetzespapier in trockenen Tüchern und muss jetzt dringend in die Praxis umgesetzt werden . Die Flut an wichtigen BFH-Urteilen und BMF-Schreiben, die es zusätzlich zu berücksichtigen gilt, macht Ihnen als Steuerberater Ihre Aufgabe im Jahresendspurt nicht leichter.
Das Jahressteuergesetz 2024 hat den Bundesrat passiert und kann deshalb demnächst in Kraft treten. Gleiches wird für das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 gelten, das heute ebenfalls auf ...
Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten ...
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Das hat der BFH entschieden. Das Gute an der Entscheidung ist: Im Gegenzug sind die Kosten der Bestattung in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
Die durch einen Erbverzicht ausgelöste Vorversterbensfiktion nach § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB führt nicht dazu, dass die nächste Erbengeneration den „Elternfreibetrag“ bekommt, es bleibt beim „Enkelfreibetrag“.
Aufwendungen für krankheitsvorbeugende Maßnahmen werden dem Bereich der allgemeinen Lebensführung zugerechnet. Sie stellen keine Krankheitskosten im Sinne von § 33 EStG dar. Deshalb sind auch Aufwendungen für einen ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Ein Leser fragt: Unser Verein arbeitet als Träger der Jugendhilfe für den Landkreis. Für diese Tätigkeiten bekommen wir u. a. Fahrtkosten in Höhe von 40 Cent je Kilometer ersetzt. Bei uns stellt sich jetzt Frage, ob die 40 Cent je „Entfernungskilometer“ oder je „Fahrkilometer“ gezahlt werden und ob wir Art. 6 „Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung“ aus dem „Bayerischen Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter“ beanspruchen können. Danach wären die 40 Cent steuerfrei.