01.04.2022 · Fachbeitrag aus AStW · Einkommensteuer
Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft, die durch einen Versorgungsausgleich gemindert wurde, sind vorweggenommene Werbungskosten, wenn dadurch höhere künftige Alterseinkünfte erzielt werden sollen. Die Zahlung kann jedoch nur als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn sie ein Beitrag i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist. Unabhängig vom Beitragsbegriff des jeweiligen Versorgungssystems ist bei der Frage, ob eine Zahlung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ...
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