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  • 30.06.2016 · Download · Downloads · Unternehmer

    Mustereinspruch: Kalender mit Firmenlogo ist abzugsfähiger Werbeaufwand

    Dürfen Sie Kosten als „Werbeaufwendungen“ verbuchen, wenn Ihr Unternehmen Kunden und Geschäftspartnern einen hochwertigen Kalender mit Firmenlogo schenkt? Oder müssen Sie, um den Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug zu sichern, die Ausgaben als Geschenke verbuchen und diese getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufzeichnen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Mit dem SSP-Mustereinspruch wahren Sie aktiv Ihre Rechte.