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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Kinderbetreuung durch Großeltern: Diese Fehler kosten die Eltern den Sonderausgabenabzug

    | Vereinbaren Sie mit Ihren Eltern, dass sie Ihre Kinder betreuen, während Sie arbeiten, ist das zunächst eine familiäre Gefälligkeit. Steuerrelevant wird das Ganze, wenn Sie die Fahrtkosten übernehmen, die Ihren Eltern für die Kinderbetreuung anfallen. Dann winkt Ihnen der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Eine Entscheidung des FG Nürnberg lehrt, welche Fehler Sie den Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten kosten können. Ziehen Sie daraus in der Familie die richtigen Schlüsse. |

    So mindern Kinderbetreuungskosten die elterlichen Steuern

    Der Abzug der Kinderbetreuungskosten ist in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Eltern können zwei Drittel der angefallenen Kosten als Sonderausgaben abziehen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug sind:

     

    • Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.