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  • 26.03.2015 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Investitionsabzugsbetrag hat keine Auswirkung auf Opfergrenze

    | Leisten Sie Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG, ermittelt das Finanzamt anhand Ihres Nettoeinkommens die sogenannte Opfergrenze. Ist Ihr Nettoeinkommen zu niedrig, mindern sich die als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Unterhaltsaufwendungen. Das Nettoeinkommen darf aber nicht um den Investitionsabzugsbetrag gemindert werden, den ein Selbstständiger gebildet hat. |