· Fachbeitrag · Auswärtstätigkeit
Umsatzsteuer bei Frühstück: Wichtige Info für Arbeitgeber
| Behielt der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter für ein Frühstück anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit mehr als den Sachbezugswert von 1,57 Euro ein, unterstellte der Fiskus bisher eine steuerpflichtige Leistung und kassierte Umsatzsteuer. Die OFD Rheinland hat ihre bisherige Auffassung wieder aufgegeben. |
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Arbeitgeberin Huber erstattet einem Mitarbeiter anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit die Kosten für Hotel und Frühstück. Für das Frühstück behält sie 4,80 Euro der Auslöse (= steuerfreier Verpflegungsmehraufwand) ein.
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WICHTIG | Diese Aktualisierung hat sich in der Finanzverwaltung noch nicht überall herumgesprochen. Sollte ein Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfer die Umsatzsteuer aus den Zuzahlungen des Arbeitnehmers für ein Frühstück herausrechnen, weisen Sie ihn auf die geänderte Rechtsauffassung hin.