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  • 25.01.2019 · Nachricht · Betriebsaufgabe

    Tarifbegünstigte Übertragung: BFH nennt Voraussetzungen

    | Veräußert ein Freiberufler sein Einzelunternehmen, wird der Veräußerungsgewinn nur dann ermäßigt besteuert, wenn er die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen des Unternehmens entgeltlich und definitiv auf den Erwerber überträgt. Ist eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, sind die Vergünstigungen der §§ 16, 18 und 34 EStG tabu. Dabei kann es sich auch erst in der Zukunft herausstellen, dass eine Bedingung nicht erfüllt ist, entschied der BFH . |