· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Angehörigenverträge: Unbezahlte Mehrarbeit ist unschädlich
| Einem Arbeitsverhältnis unter Angehörigen ist nicht generell schon dann die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn der Arbeitnehmer unbezahlte Mehrarbeit leistet. Es kommt vielmehr immer auf den Einzelfall an. Das hat der BFH klargestellt. |
PRAXISHINWEIS | Das Finanzamt hatte den Betriebsausgabenabzug noch mit dem Argument versagt, das Arbeitsverhältnis halte dem Fremdvergleich (siehe hierzu R 4.8 EStR) nicht Stand, weil fremde Aushilfen keine unbezahlte Mehrarbeit leisten würden. Die Richter des BFH sahen das aber deutlich entspannter. Die unbezahlte Mehrarbeit allein sei noch kein Indiz dafür, dass ein Arbeitsverhältnis steuerlich unwirksam werde. Außerdem dürften auch fremde Aushilfen unbezahlte Mehrarbeit in Kauf nehmen, um ihren Aushilfsjob nicht zu gefährden (BFH, Urteil vom 17.7.2013, Az. X R 32/12; Abruf-Nr. 133568). |