24.02.2015 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Fahrtkosten von Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten voll abziehbar
| Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine zentrale Bedeutung zukommt, sind mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt der BFH und bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung und die Gesetzeslage nach der Reisekostenreform 2014. |
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