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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Finanzierung von Anlagevermögen übers Kontokorrentkonto

    | Entnimmt ein Unternehmer mehr aus seinem Betriebsvermögen, als dem Betrieb zuvor durch Einlagen und Gewinne zugeführt wurde (Überentnahmen), sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nur noch anteilig abziehbar. Eine Ausnahme galt und gilt für Investitionen ins Anlagevermögen, wie der BFH jetzt zugunsten der Investoren gegen die Auffassung der Finanzverwaltung festgestellt hat. |

     

    PRAXISHINWEIS | Für den BFH spielt es keine Rolle, ob die Investitionen ins Anlagevermögen durch ein eigenes Darlehen oder die Überziehung des Girokontos finanziert werden (BFH, Urteil vom 23.2.2012, Az. IV R 19/08; Abruf-Nr. 121742). Finanzieren Sie also Anlagevermögen durch Überziehung des Girokontos und kürzt das Finanzamt Ihnen den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG, indem auf Verwaltungsanweisungen oder die gängige Praxis verwiesen wird, weisen Sie dezent auf dieses in der Praxis noch unbekannte BFH-Urteil hin.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 5 | ID 34206510