· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Finanzierung von Anlagevermögen übers Kontokorrentkonto
| Entnimmt ein Unternehmer mehr aus seinem Betriebsvermögen, als dem Betrieb zuvor durch Einlagen und Gewinne zugeführt wurde (Überentnahmen), sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nur noch anteilig abziehbar. Eine Ausnahme galt und gilt für Investitionen ins Anlagevermögen, wie der BFH jetzt zugunsten der Investoren gegen die Auffassung der Finanzverwaltung festgestellt hat. |
PRAXISHINWEIS | Für den BFH spielt es keine Rolle, ob die Investitionen ins Anlagevermögen durch ein eigenes Darlehen oder die Überziehung des Girokontos finanziert werden (BFH, Urteil vom 23.2.2012, Az. IV R 19/08; Abruf-Nr. 121742). Finanzieren Sie also Anlagevermögen durch Überziehung des Girokontos und kürzt das Finanzamt Ihnen den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG, indem auf Verwaltungsanweisungen oder die gängige Praxis verwiesen wird, weisen Sie dezent auf dieses in der Praxis noch unbekannte BFH-Urteil hin. |