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  • 15.09.2022 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Häusliches Arbeitszimmer: Gutachter kann Kosten voll abziehen

    | Bei einem psychologischen Gutachter, der u. a. von Gerichten beauftragt wird, kann das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellen. Die Aufwendungen sind unbegrenzt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das hat das FG Münster entschieden. |