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  • 26.06.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Herrenabend: 50 Prozent der Kosten sind betrieblich veranlasst

    | Die Frage, inwieweit eine Kanzlei Aufwendungen für „Herrenabende“ als Betriebsausgaben absetzen darf, ist in der vierten Runde zu einem Ende gelangt. Der BFH hat die Entscheidung des FG Düsseldorf bestätigt und 50 Prozent der Aufwendungen als Betriebsausgaben anerkannt. |