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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Investitionsabzugsbetrag trotz bereits erfolgter Investition

    | Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG darf in der Steuererklärung auch dann noch gebildet werden, wenn die Investition in dem Zeitpunkt, als die Erklärung erstellt wird, bereits erfolgt ist. Das hat der BFH entschieden. |

    • Beispiel

    Ein Unternehmer reicht nach einer Schätzung im Einspruchsverfahren seine Steuererklärung für 2009 erst am 5.9.2011 ein und beantragt einen Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Kauf einer Maschine. Obwohl er die Maschine bereits im Januar 2011 gekauft hat (also bevor er die Steuererklärung erstellt), ist der Ansatz eines Investitionsabzugsbetrags im Jahr 2009 erlaubt (BFH, Urteil vom 8.6.2011, Az: I R 90/10; Abruf-Nr. 112746). Der BFH wendet sich sich damit gegen das BMF (Schreiben vom 8.5.2009; Abruf-Nr. 091881).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 5 | ID 28643420