· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Kfz-Kosten: Dreiecksfahrten als neues Steuersparmodell für Unternehmer
| Wenn Unternehmer erst einen betrieblichen Termin wahrnehmen (Kunden- oder Baustellenbesuch), bevor Sie in den Betrieb fahren, dürfen sie für alle in diesen Dreiecksfahrten zurückgelegten Kilometer die tatsächlichen Kilometer-Kosten bzw. 30 Cent je Kilometer als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat das FG Münster entschieden und damit Wege aufgezeigt, mit Dreiecksfahrten die betrieblichen Fahrtkosten zu optimieren. |
Fahrtkosten eines Unternehmers bei Dreiecksfahrten
Unterbricht ein Unternehmer seine Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb durch die Einschiebung eines betrieblichen Termins, darf er hierfür nach Ansicht des FG Münster den vollen Betriebsausgabenabzug beantragen, weil betriebliche Fahrten vorliegen (FG Münster, Urteil vom 19.12.2012, Az. 11 K 1785/11 F; Abruf-Nr. 130449). Der volle Betriebsausgabenabzug winkt also für folgende Fahrten:
- Fahrten von der Wohnung zum Kunden auf der Hinfahrt zum Betrieb
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