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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Luxus-Sportwagen: Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich?

    | Ein Unternehmer darf zwar selbst entscheiden, welche Ausgaben er für seinen Betrieb tätigt. Wer aber einen Luxus-Sportwagen - beispielsweise einen Ferrari Spider - dem Betriebsvermögen zuordnen will, muss dem Finanzamt gute Gründe nennen, dass betriebliche Gründe für den Kauf ausschlaggebend waren. Das hat das FG Nürnberg klargestellt. |

     

    Im konkreten Fall konnte der Unternehmer diesen Nachweis nicht erbringen. Das FG stufte das Fahrzeug deshalb als Privatvermögen ein. Als Betriebsausgaben abziehbar waren dadurch die Kosten der betrieblich gefahrenen Kilometer - jedoch nur in angemessener Höhe. Als angemessen stufte das FG Kosten ein, die beispielsweise für Oberklasse BMW und Mercedes Benz anzusetzen sind, im konkreten Fall zwei Euro je Kilometer (FG Nürnberg, Urteil vom 27.1.2012, Az. 7 K 966/2009; Abruf-Nr. 121158).

     

    PRAXISHINWEIS | Im Umkehrschluss bedeutet das Nürnberger Urteil, dass mit der richtigen Begründung auch Luxus-Autos dem betrieblichen Fuhrpark zugeordnet werden können. Für einen betrieblichen Kaufgrund sprächen vor allem:

    • Der Unternehmer hat nur gut betuchte Unternehmer als Kunden.
    • Der Unternehmer handelt mit Luxus-Autos oder Luxus-Artikeln.
    • Der Unternehmer ist Veranstalter exklusivster Events.
     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 5 | ID 33194800

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