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NZB beim BFH: Steuerfreie Ausgabenpauschale doch auch für Selbstständige?
| Das nennt man Hartnäckigkeit: Ein Selbstständiger will sich mit der Entscheidung des FG Niedersachsen nicht abfinden, dass ihm die steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 50.448 Euro, die Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht, selbst dann nicht zustünde, wenn diese gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße und damit verfassungswidrig sei. Er hat Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH eingelegt. |
Hintergrund | Der Steuerzahler hatte mit seiner Klage zwei Dinge angestrebt: Zum einen wollte er die Abgeordnetenpauschale auf den Prüfstand stellen, weil die tatsächlichen Aufwendungen der Abgeordneten wohl deutlich unter der Pauschale liegen und diese so zu einem Großteil verschleiertes steuerfreies Einkommen darstelle. Zum zweiten wollte er künftig aber auch selbst von Pauschalierungen bei den Betriebsausgaben profitieren. Er fühlte sich deshalb gegenüber Bundestagsabgeordneten über Gebühr benachteiligt. Das FG Niedersachsen hat die Klage aber abgeschmettert: „Unter Berücksichtigung der vom BVerfG entwickelten Grundsätze fehlt es an der für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG notwendigen Entscheidungserheblichkeit. Selbst wenn die Regelung des § 3 Nr. 12 EStG i.V.m. § 12 AbgG dem Grunde und/oder der Höhe nach wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verfassungswidrig wäre, ist es nach Auffassung des Senats unter keinem denkbaren Gesichtspunkt möglich, die Regelungen über die Steuerfreiheit der Abgeordnetenpauschale so auf die Besteuerung der Kläger zu übertragen, dass es bei diesen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung käme“ (FG Niedersachsen, Urteil vom 12.10.2018, Az. 7 K 128/15).
PRAXISTIPP | Die NZB beim BFH trägt das Az. VIII B 42/19. SSP hält Sie auf dem Laufenden. |