· Nachricht · Betriebsausgaben
Selbstständiger Bühnenbildner: Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der Tätigkeit
| Bei einem selbstständigen Bühnen- und Kostümbildner stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt seiner Tätigkeit dar. Er kann deshalb für das häusliche Arbeitszimmer nur maximal 1.250 Euro als Betriebsausgaben abziehen, weil ihm für die vor- und nachbereitenden Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Auffassung vertritt das FG Köln (Urteil vom 25.10.2017, Az. 3 K 3798/12, Abruf-Nr. 199776). |
Quelle: ID 45154541