Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Betriebsausgaben

    Selbstständiger Bühnenbildner: Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der Tätigkeit

    | Bei einem selbstständigen Bühnen- und Kostümbildner stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt seiner Tätigkeit dar. Er kann deshalb für das häusliche Arbeitszimmer nur maximal 1.250 Euro als Betriebsausgaben abziehen, weil ihm für die vor- und nachbereitenden Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Auffassung vertritt das FG Köln (Urteil vom 25.10.2017, Az. 3 K 3798/12, Abruf-Nr. 199776). |

    Quelle: ID 45154541