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  • 27.03.2013 · Fachbeitrag · Betriebseinnahmen


    Meistergründungsprämie ist steuerpflichtig


    | Die Meistergründungsprämie in Höhe von 7.500 Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern bei der Betriebsgründung zahlt, ist in voller Höhe steuerpflichtig. Das hat die OFD Münster klargestellt.
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