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  • 23.01.2013 · Fachbeitrag · Betriebseinnahmen

    Verkauf des privat genutzten Firmenwagens: Neuer Musterprozess

    | Verkauft ein Unternehmer seinen Firmenwagen, ist die Differenz zwischen dem Buchwert (= Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung) und dem Verkaufspreis steuerlich zu erfassen. Das Problem dabei: Ermittelt ein Unternehmer die Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode, muss er einen Teil der entstanden Pkw-Kosten seinem Gewinn wieder hinzurechnen. Er rechnet also auch einen Teil der Abschreibung wieder hinzu. Deshalb, so ein Kläger, sollte der Buchwert um diese steuerlich nicht abgezogene Abschreibung erhöht werden. Folge: Der zu versteuernde Gewinn fällt niedriger aus. |