· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung: So prüfen die Finanzämter
| Das Thema Kassenprüfung wird immer brisanter. Der BFH hat nämlich klargestellt, wann Zuschätzungen zu Gewinn und Umsatz nach dem Zeitreihenvergleich zulässig sind. Wappnen Sie sich deshalb für anstehende Betriebsprüfungen. Erfahren Sie, wie die Prüfer der Finanzverwaltung vorgehen und entwickeln Sie legale Gegenstrategien. |
Der Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode
In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Betriebsprüfer die Buchhaltungsdaten der zu prüfenden Firma in seine Finanzamts-Prüfsoftware IDEA einspielt, einen Zeitreihenvergleich durchführt und auf Knopfdruck dem Steuerverantwortlichen der Firma bzw. dessen Steuerberater Feststellungen präsentiert, die eine Einnahmenverkürzung beweisen sollen. Doch ganz so einfach geht es dann doch nicht.
So funktioniert der Zeitreihenvergleich
Beim Zeitreihenvergleich handelt es sich um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode. Hier werden die jährlichen Wareneinsätze und Erlöse in kleine Einheiten zerlegt (meist in Zeiträumen von einer Woche). Für jede Woche wird dann der Rohgewinnaufschlagsatz ermittelt. Es wird unterstellt, dass der höchste Rohgewinnaufschlagsatz, der sich für einen beliebigen Zehn-Wochen-Zeitraum ergibt, auf das gesamte Jahr anzuwenden ist.
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